FAQs

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um unsere Physiotherapie-Behandlungen sowie alle wichtigen Informationen, die Sie über unsere Praxis und unser Therapieangebot betreffen.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung für die Physiotherapie?

Ja, für die meisten physiotherapeutischen Behandlungen benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt. Diese wird in der Regel von Hausärzten, Orthopäden oder anderen Fachärzten ausgestellt. Sollten Sie eine private Leistung oder präventive Physiotherapie wünschen, können Sie auch ohne Verordnung einen Termin vereinbaren.

Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung und eventuell vorhandene Befunde, wie Röntgenbilder oder Arztberichte, mit. Bequeme Kleidung und ein Handtuch sind ebenfalls hilfreich.

Die Dauer einer Behandlung hängt von der verordneten Leistung ab. In der Regel dauert eine Sitzung zwischen 20 und 30 Minuten. Bei spezifischen Therapien oder zusätzlichen Anwendungen kann die Zeit variieren.

In Deutschland müssen gesetzlich versicherte Patienten für physiotherapeutische Behandlungen eine Zuzahlung leisten. Und die setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • 10 Euro pro Verordnung: Diese Zuzahlung gilt für jedes einzelne, ärztlich verordnete Rezept.
  • Zehn Prozent des Gesamtbehandlungspreises: Zusätzlich kommt eine variable Zuzahlung von 10 % des Gesamtpreises für die gesamte Therapie-Serie hinzu, die auf dem Geamtwert der Verordnung basiert.


In der Regel müssen Sie je nach Rezept mit Zuzahlungen zwischen 25 und 40 Euro rechnen. Diese setzen sich aus den oben genannten Beträgen zusammen
Die Zuzahlung muss spätestens beim letzten Behandlungstermin beglichen werden.

Die Befreiung von der Zuzahlung für gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland richtet sich nach den Einkommensgrenzen des Sozialgesetzbuches (SGB V). Es gibt zwei Hauptkriterien, die für die Befreiung relevant sind:

  1. Einkommensgrenzen:
    Eine Befreiung von der Zuzahlung kann beantragt werden, wenn das monatliche Gesamteinkommen (brutto) unter bestimmten Schwellenwerten liegt. Diese Schwellenwerte können sich jährlich ändern, aber allgemein gelten folgende Richtwerte:

    • Einzelpersonen: Das Einkommen darf den Betrag von 1.074,40 Euro (12 x 89,53 Euro) pro Monat nicht überschreiten.
    • Ehepaare/Partner: Das Einkommen von zusammenlebenden Paaren darf 1.611,60 Euro (12 x 134,30 Euro) im Monat nicht überschreiten.
    • Für jedes weitere Kind oder Familienmitglied gibt es zusätzliche Freibeträge.
  2. Härtefallregelungen:
    In Deutschland können gesetzlich versicherte Patienten eine Befreiung von Zuzahlungen beantragen, wenn ihre jährliche Belastung für Zuzahlungen 2 % ihres Bruttojahreseinkommens überschreitet (1 % bei chronischen Erkrankungen). Diese Zuzahlungen umfassen nicht nur die physiotherapeutischen Leistungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen wie etwa für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder andere Heilbehandlungen.

  3. Kinder
    Kinder sind in Deutschland grundsätzlich von der Zuzahlung für physiotherapeutische Behandlungen befreit. Dies gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Befreiung betrifft alle gesetzlichen Zuzahlungen, einschließlich der 10 Euro pro Verordnung und der 10 Prozent des Gesamtbehandlungspreises.

    Die Befreiung gilt für alle gesetzlich versicherten Kinder, die noch nicht volljährig sind, also in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. 

Es empfiehlt sich, vorab bei der Krankenkasse nach den aktuellen genauen Einkommensgrenzen und Befreiungsmöglichkeiten zu fragen. Die Befreiung erfolgt dann über die Ausstellung eines Befreiungsausweises, der in der Praxis vorgelegt werden muss.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben. So können wir den Termin anderweitig vergeben. Bei kurzfristigen Absagen kann eine Ausfallgebühr entstehen.

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten, es fällt jedoch in der Regel eine Zuzahlung an.
Privatversicherte sollten vorab prüfen, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Die Terminvergabe hängt von unserer aktuellen Auslastung ab. In akuten Fällen versuchen wir, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen. Wir empfehlen jedoch, frühzeitig anzurufen, um Ihren Wunschtermin zu sichern. Alternativ können Sie online eine Anfrage stellen.