Eine Übersicht zur Blankoverordnung in der Physiotherapiue

Patientenleitfaden zur Blankoverordnung in der Physiotherapie

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist ein moderner Ansatz, der seit dem 1. November 2024 deutschlandweit eingeführt wurde. Sie bietet Ihnen als Patientin oder Patient die Möglichkeit, eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie zu erhalten. Dabei entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, dass Physiotherapie notwendig ist, überlässt aber alle weiteren Details – wie die Art der Therapie, die Dauer der Sitzungen oder die Häufigkeit der Termine – Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten.

Mit der Blankoverordnung können Sie sicher sein, dass die Fachleute, die Sie direkt betreuen, die besten Entscheidungen für Ihre Behandlung treffen. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen einfach und verständlich, wie die Blankoverordnung funktioniert, welche Vorteile sie für Sie bringt und wie Sie von dieser neuen Möglichkeit profitieren können

Was ist die Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung ist ein neues Modell in der Physiotherapie, das seit November 2024 deutschlandweit genutzt wird. Es erlaubt Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, eigenständig zu entscheiden, wie Ihre Behandlung gestaltet wird.

Im Unterschied zur herkömmlichen Verordnungspraxis, bei der Ärztinnen und Ärzte genau festlegen, welche Therapien durchgeführt werden sollen, gibt die Blankoverordnung den Behandelnden mehr Freiheit. Ärztinnen und Ärzte stellen lediglich fest, dass Physiotherapie erforderlich ist – basierend auf einer bestimmten Diagnose, wie einer spezifischen Schultererkrankung. Die Details Ihrer Therapie, wie die Art der Behandlung, die Anzahl der Termine und deren Dauer, legt Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut fest.

Dieses Modell bietet Ihnen den Vorteil, dass Ihre Behandlung optimal auf Ihre Beschwerden abgestimmt werden kann und flexibler auf Ihren Heilungsverlauf reagiert.

Ablauf der Blankoverordnung

Eine Illustration über die Blankoverordnung in der Physiotherapie

Die Blankoverordnung organisiert Ihre Behandlung in drei Schritten:

  1. Ärztliche Verordnung:
    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Blankoverordnung aus, wenn Physiotherapie nötig ist, z. B. bei einer Schultererkrankung. Dabei wird lediglich die Diagnose festgehalten – die genauen Therapieentscheidungen werden nicht vorgegeben.

  2. Therapeutische Planung:
    In der Physiotherapiepraxis entwickelt Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsplan, der sich an Ihren individuellen Beschwerden und Zielen orientiert. Dieser Plan wird nicht einmalig festgelegt, sondern während der gesamten Therapie regelmäßig überprüft und angepasst. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Maßnahme optimal auf Ihre Fortschritte abgestimmt ist.

  3. Abstimmung und Anpassung:
    Während der Therapie stehen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut in engem Kontakt, wenn wichtige Anpassungen nötig sind. So bleibt der gesamte Prozess flexibel und orientiert sich stets an Ihrem Heilungsverlauf.

Durch diese dynamische Herangehensweise wird die Behandlung nicht nur individuell, sondern auch effektiv gestaltet.

Vorteile der Blankoverordnung für Patientinnen und Patienten

Vorteile der Blankoverordnung in der Physiotherapie

Die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Individuell angepasste Therapie:
    Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut kann die Behandlung flexibel auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abstimmen. Dies ermöglicht eine zielgerichtete und effektive Therapie, die sich dynamisch an Ihren Heilungsverlauf anpasst.

     

  • Zeitnahe und flexible Behandlung:
    Durch die erweiterte Entscheidungsfreiheit der Therapeutinnen und Therapeuten können Therapiepläne ohne erneute Arztbesuche angepasst werden. Dies reduziert Wartezeiten und vermeidet Therapiepausen, wodurch der Behandlungsprozess beschleunigt wird.

     

  • Reduzierung bürokratischer Prozesse:
    Die Blankoverordnung verringert den Verwaltungsaufwand, da weniger Abstimmungen zwischen Arztpraxis und Physiotherapie erforderlich sind. Dies spart Zeit und Ressourcen für alle Beteiligten.

     

  • Wirtschaftliche Entlastung der Ärztinnen und Ärzte:
    Da die wirtschaftliche Verantwortung für die Therapiegestaltung bei den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten liegt, werden die Heilmittelbudgets der Ärztinnen und Ärzte nicht belastet. Dies kann dazu beitragen, dass notwendige Behandlungen ohne Budgetbeschränkungen verordnet werden.

Aktueller Stand und Verfügbarkeit der Blankoverordnung

Die Blankoverordnung wurde am 1. November 2024 bundesweit eingeführt und ist aktuell auf mehr als 100 spezifische Schultererkrankungen beschränkt. Dies schließt Diagnosen ein wie Schulter-Impingement, Rotatorenmanschettenläsionen oder frozen shoulder. Ziel ist es, die Therapie effizienter zu gestalten, ohne dabei die Qualität der Versorgung zu gefährden.

Regionale Unterschiede gibt es bei der Anwendung der Blankoverordnung nicht – sie gilt einheitlich in ganz Deutschland.

Ausblick auf die zukünftige Entwicklung

Obwohl die Blankoverordnung momentan nur für Schultererkrankungen gilt, wird bereits darüber diskutiert, sie auf weitere Krankheitsbilder auszuweiten, etwa in den Bereichen Orthopädie, Neurologie oder Kinderheilkunde. Die bisherigen Rückmeldungen aus den Physiotherapiepraxen sowie von Patientinnen und Patienten sind überwiegend positiv, was eine schrittweise Erweiterung wahrscheinlicher macht.

Ein konkreter Zeitplan für die Ausweitung der Blankoverordnung liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Die zukünftige Entwicklung hängt stark von der Auswertung der aktuellen Erfahrungen ab, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überwacht werden.

Fazit

Die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist eine spannende neue Möglichkeit, die Ihnen hilft, Ihre Behandlung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut hat dabei die Freiheit, die Therapie so zu gestalten, wie es am besten für Sie passt – ohne dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jedes Detail vorher festlegt. Das spart Zeit und sorgt für eine individuellere Behandlung. Gleichzeitig bleibt alles einfach für Sie, denn die Krankenkasse übernimmt weiterhin die Kosten, wie Sie es gewohnt sind.

Stellen Sie sich das so vor: Sie und Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut sind wie ein Team, das gemeinsam an Ihrer Gesundheit arbeitet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gibt die Richtung vor, aber Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut weiß genau, welcher Weg am besten zu Ihnen passt. Diese Freiheit macht die Behandlung flexibler und oft noch wirkungsvoller.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer entscheidet, ob eine Blankoverordnung angewendet wird?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Blankoverordnung aus, wenn diese für Ihre Diagnose geeignet ist. Ob die Therapie dann im Rahmen der Blankoverordnung durchgeführt wird, entscheidet Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut.

Nein, die Blankoverordnung ist Teil der Regelversorgung. Die Kosten werden wie bei herkömmlichen Verordnungen von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Eventuelle Zuzahlungen bleiben gleich. Weitere Informationen finden Sie hier

Derzeit gilt die Blankoverordnung für mehr als 100 spezifische Schultererkrankungen, z. B. Schulter-Impingement oder frozen shoulder. Eine Erweiterung auf andere Krankheitsbilder wird geprüft.

Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut kann den Behandlungsplan flexibel anpassen, je nachdem, wie Sie auf die Therapie ansprechen. Diese Anpassungen erfolgen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten arbeiten nach anerkannten Leitlinien und Standards. Zudem stehen sie bei Bedarf im Austausch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, um die Behandlung optimal zu gestalten.

Ja, die Regelung gilt bundesweit. Voraussetzung ist, dass Ihre Physiotherapiepraxis für die Durchführung einer Blankoverordnung qualifiziert ist.

Share the Post:

Related Posts